Öffentlicher Auftraggeber
Als Architekten und Sachverständige beraten wir öffentliche Auftraggeber (AG) – wie Landesämter und städtische Wohnungsbaugesellschaften – zu unterschiedlichen Themen von Bauleistungen.
Zur korrekten Bearbeitung (z.B. Rechnungsprüfung, Bewertung der Bausubstanz) werden in einem Ortstermin die betroffenen Gebäudeteile begutachtet. Die Feststellungen und Bewertungen werden in einer gutachterlichen Stellungnahme zusammengefasst. Die Stellungnahme dient dem AG zur Bestimmung der notwendigen Maßnahmen und weiteren Vorgehensweise.
Wir übernehmen außerdem die Schadenbegleitung bis zur vollständigen Fertigstellung, auch bei nicht versicherten Gefahren wie Schäden durch das Eindringen von Regenwasser, welche die gesamte Koordination (Angebotseinholung, Rechnungsprüfung, Bauüberwachung, Mietminderungsberechnung) beinhaltet. Weiterhin können Sanierungskonzepte erstellt werden.